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    Streit über das Amtsverständnis

    Als 1884/85 die Gemeinde einen Pastor berufen wollte, kam es in der kleinen St.Petri- Gemeinde zu einer Auseinandersetzung über das Verständnis des Pastorenamtes. Dieses ist vor dem kirchengeschichtlichen Hintergrund zu betrachten.

    Welche Stellung und welche Rechte ein Pastor in der Gemeinde haben solle, war in der ev.-luth. Theologie der damaligen Zeit in Deutschland und den USA ein aktueller Diskussions- und Streitpunkt („Amtstheologie“). Es standen mehrere Positionen zur Debatte. Sollte der Pastor als quasi Monarch die Gemeinde allein in allem regieren oder sollte er ausschließlich nach dem Votum der Gemeindeversammlung sein Amt führen? Zwischen diesen beiden Extremen gab es noch verschiedene Vermittlungspositionen, die sich heute allgemein durchgesetzt haben.

    Während die Frage in den straff zentralistisch geführten staatsabhängigen Landeskirchen nur eine universitäre akademische Debatte blieb, führte es bei den jungen staatsunabhängien ev.-luth. Kirchen und Gemeinden in Deutschland wie auch in den USA zu Spaltungen und neuen Formierungen. Gemeinden und Kirchen hatten sich nach der jeweiligen „Amtstheologie“ formiert. Deshalb war die Frage, aus welcher staatsunabhängigen Kirche man einen Pastor für die St.Petri-Gemeinde berufen sollte, verbunden mit der Frage, wie man das Pastorenamt verstanden wissen wollte.

    Etwa die Hälfte der Gemeindeglieder – zusammen mit Carl Rocholl – wollten einen Pastor von der „Ev.-luth. (altlutherische) Kirche in Preußen“(Sitz Breslau) entsandt haben und traten unter Beibehaltung des Gemeindenamens 1884 in diese Kirche über. Doch wurde ihnen von dort kein Pastor entsandt, sondern die Gottesdienste wurden von angereisten altluth. Pastoren gehalten.

    Ein etwas kleinerer Teil der St. Petri-Gemeinde hatte sich der „Ev.-luth. Freikiche in Sachsen und anderen Staaten“ angeschlossen, berief erfolgreich einen Pastor von dort und gründete die „Bethlehemsgemeinde“ (ab 1887 in der Großen Barlinge 35).

    Eine kleine Zahl verblieb bei der „Hannoverschen Evangelisch-Lutherischen Freikirche“ und hielt Gottesdienste im Marthahof, einer Mädchenbildungsanstalt und Herberge in der Marthastraße (heute Kortumstr.).

    Da die „Ev.-Luth. (altluth.) Kirche“ der hannoverschen St. Petri-Gemeinde über Jahre keinen Pastor entsenden konnte, kehrte die St.Petri-Gemeinde unter (Wieder-)Vereinigung mit den Gliedern aus der Marthstraße 1922 wieder zur „Hannoverschen Evangelisch-Lutherischen Freikirche“ zurück. Da man in Frieden die „Ev.-Luth. (altluth) Kirche“ verlassen hatte, durfte die Gemeinde weiterhin die Zusatzbezeichnung „altlutherisch“ führen.

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